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Generalversammlung, 45. Tagung
Resolution 45/106 - Durchführung des Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns und damit zusammenhängende Aktivitäten

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf ihre Resolutionen 44/67 und 44/76 vom 8. Dezember 1989 sowie in Bekräftigung aller ihrer einschlägigen Bestimmungen, insbesondere soweit sie darin die vom Wirtschafts- und Sozialrat in seiner Resolution 1989/50 vom 24. Mai 1989 aufgestellten Prioritäten beziehungsweise abgegebenen Empfehlungen gebilligt hat,

im Hinblick darauf, dass der Wirtschafts- und Sozialrat in seiner Resolution 1989/50 empfohlen hat, auf der zweiunddreißigsten Tagung der Kommission für soziale Entwicklung eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Kommission einzusetzen, mit dem Auf trag, die vorbereitenden Aktivitäten für die Begehung des zehnten Jahrestags der Verabschiedung des Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns 6 zu überwachen,

mit Besorgnis feststellend, dass, obwohl sie in ihrer Resolution 43/93 vom 8. Dezember 1988 empfohlen hat, Fragen des Alterns im mittelfristigen Plan für den Zeitraum 1992-1997 als Schwerpunktthema zu betrachten, die Mittel, die dem Unterprogramm 7 (Fragen des Alterns) in Kapitel 8 (Aktivitäten betreffend weltweite soziale Entwicklungsfragen der sozialen Entwicklung) im Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1990-199165 für das Sekretariats-Zentrum für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten zugewiesen worden sind, nicht ausreichen, um das Programm angemessen durchzuführen und ihm den empfohlenen Vorrang einzuräumen,

sowie mit Besorgnis feststellend, dass die Beitrage zum Treuhandfonds der Vereinten Nationen für das Altern seit 1982 ständig rückläufig sind, wodurch die Ressourcenbasis des Fonds reduziert wird, und dass zahlreiche vorrangige Antrage nicht erfüllt werden können und die Durchführung des Aktionsplans gerade da beeinträchtigt wird, wo er am meisten gebraucht wird, nämlich in den Entwicklungsländern, wenn dieser Trend nicht um- gekehrt und der Fonds gestärkt wird,

im Hinblick darauf, dass die älteren Menschen ein wertvoller Teil der Gesellschaft sind und einen wichtigen Beitrag zum Entwicklungsprozess leisten können,

eingedenk dessen, dass eine innovative und wirksame internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Alterns notwendig ist, wenn die Länder der Alterung ihrer Bevölkerungen aus eigener Kraft begegnen wollen,

sowie im Hinblick auf die Komplexität und die Schnelligkeit, mit der sich die Alterung der Weltbevölkerung vollzieht, und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Basis und gemeinsamer Rahmenbedingungen für den Schutz und die Forderung der Rechte der älteren Menschen, einschließlich des Beitrags, den altere Menschen zur Gesellschaft leisten können und sollten,

unter Hinweis auf die Schaffung der Afrikanischen Gesellschaft für Gerontologie in Dakar im Jahre 1989,

nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Frage des Alterns ,

1. nimmt Kenntnis vom Bericht des Generalsekretärs dargelegte Aktionsprogramm zur Frage des Alterns für das Jahr 1992 und danach;

3. bittet eindringlich die Mitgliedstaaten, die Organe, Organisationen und Gremien des Systems der Vereinten Nationen sowie die betreffenden zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, sich an dem Aktionsprogramm zur Frage des Alterns für das Jahr 1992 und danach zu beteiligen, insbesondere indem sie Zielvorgaben auf dem Gebiet des Alterns aufstellen, das gesamte Gemeinwesen erfassende Aktivitäten organisieren sowie Informations- und Mittelbeschaffungskampagnen einleiten, um den zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene zu begehen;

4. billigt die vom Wirtschafts- und Sozialrat in seiner Resolution 1989/50 abgegebene Empfehlung, auf der zweiunddreißigsten Tagung der Kommission für soziale Entwicklung im Jahre 1991 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Kommission einzusetzen, mit dem Auftrag, die Aktivitäten für den zehnten Jahrestag zu überwachen, insbesondere die Einleitung einer globalen Informationskampagne und die Aufstellung von Zielvorgaben, die die Grundlage für die von der Kommission auf ihrer dreiunddreißigsten Tagung im Jahre 1993 vorzunehmende dritte Überprüfung und Bewertung der Durchführung des Aktionsplans bilden konnten;

5. bittet die Mitgliedstaaten, die Vereinten Nationen und die nichtstaatlichen Organisationen, innovative und wirksame Kooperationsmethoden für die Aufstellung van Zielvorgaben auf dem Gebiet des Alterns in den Jahren 1991 und 1992 ins Auge zu fassen;

6. empfiehlt der Kommission für soziale Entwicklung zu überlegen, ob es wünschenswert ist, vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel 1991 und 1992 regionale und sektorale Tagungen zur Aufstellung von Zielvorgaben auf dem Gebiet des Alterns sowie 1993 und 1997 globale Konsultationen zu veranstalten, die mit der dritten und vierten vierjährlichen Überprüfung und Bewertung der Durchführung des Aktionsplans zusammenfallen;

7. nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der Tätigkeit der vor kurzem veranstalteten interinstitutionellen Ad-hoc-Zusammenkünfte zur Frage des Alterns und empfiehlt, dass derartige interinstitutionelle Zusammenkünfte zur Frage des Alterns alle zwei Jahre veranstaltet werden;

8. begrüßt mit Genugtuung die raschen Fortschritte, die das Internationale Institut für Fragen des Alterns in Malta dabei erzielt hat, in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit dem System der Vereinten Nationen wie auch mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen Programme einzurichten, die auf praktische Weise die Durchführung des Aktionsplans fordern, insbesondere durch die Aufstellung von Lehrplänen, durch Ausbildungskurse, durch eine welt- weite Übersicht über die Ausbildung und durch die Schaffung eines Informationssystems, und ersucht den Generalsekretär, die Versammlung im Rahmen seiner Berichterstattung über die Frage des Alterns an die Generalversammlung auf ihrer sechsundvierzigsten Tagung über die Aktivitäten des Instituts zu informieren;

9. nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Planen zur Schaffung von Ausbildungsinstituten für Fragen des Alterns in Argentinien und Jugoslawien sowie in Zentralamerika und in der Karibik;

10. ersucht das Sekretariats-Zentrum für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten, der Afrikanischen Gesellschaft für Gerontologie im Rahmen der vorhandenen Ressourcen technische Hilfe zu gewahren;

11. begrüßt die globalen Mittelbeschaffungsinitiatiyen für Aktivitäten auf dem Gebiet des Alterns, insbesondere die geplante Gründung einer unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stehenden unabhängigen Stiftung für Fragen des Alterns, die den Namen Banyan-Stiftung tragen soll und deren wichtigstes Ziel es sein wird, es den älteren Menschen in der ganzen Welt zu ermöglichen, ein Höchstmaß an Selbständigkeit so- wie die Fähigkeit zu bewahren, im Rahmen des Aktionsplans einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, wodurch die Stiftung als dringend benötigte internationale Instanz für die Mittelbeschaffung für Programme zugunsten alternder Menschen weltweit tätig sein wird;

12. ersucht die Kommission für die Rechtsstellung der Frau, im Rahmen des Schwerpunktthemas "Entwicklung" die positiven Beitrage, die altere Frauen zur Entwicklung ihrer Gesellschaft leisten sowie ihre spezi- fische Rolle dabei zu behandeln;

13. nimmt mit Dank Kenntnis von der Unterstützung, die der Gruppe Fragen des Alterns des Zentrums für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten seitens des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen gewahrt wird, und bittet den Fonds, sich auch künftig in dieser Richtung zu engagieren;

14. nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der engen Zusammenarbeit, die zwischen dem Zentrum für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten als der für Fragen des Alterns zuständigen Koordinierungsstelle der Vereinten Nationen und den auf dem Gebiet des Alterns tätigen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen besteht, und legt dem Zentrum nahe, diese Zusammenarbeit weiter auszubauen;

15. bestimmt den 1. Oktober zum Internationalen Tag der älteren Menschen;

16. bittet die Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen nachdrücklich, Beitrage zum Treuhandfonds für das Altern zu leisten;

17. bittet die Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen außerdem nachdrücklich, zur Koordination und Durchführung des Aktionsprogramms zur Frage des Altems für das Jahr 1992 und danach über das Zentrum für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten Personal und Finanzmittel beizutragen;

18. bittet den Generalsekretär nachdrücklich, eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Gruppe Fragen des Alterns des Zentrums für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen, um die Gruppe in die Lage zu versetzen, ihr Mandat als Leitstelle der Vereinten Nationen für Fragen des Alterns zu erfüllen;

19. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer sechsundvierzigsten Tagung über die Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten;

20. beschliej3t die Aufnahme des Punktes "Fragen des Alterns" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechsundvierzigsten Tagung.
 

68. Plenarsitzung 14. Dezember 1990
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